Der Verfassungsgerichtshof hat die durch Verordnung des Finanzministeriums festgesetzten amtlichen „Sachbezugswerte für Dienstwohnungen“ aufgehoben. Es ist gesetzwidrig, dass für die im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Dienstwohnungen bundeseinheitliche und generell unrealistisch niedrige Quadratmeterpreise angesetzt werden. Diese Entscheidung zwingt den BMF, die Sachbezugswerte derartiger Dienstwohnungen ab 1.1.2009 regional differenziert und in Annäherung an die tatsächlichen Mietwerte zu regeln.
Entscheidung (PDF 0.1 MB)