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Derzeitige Gestaltung der Erbschaftssteuer verfassungswidrig

07.03.2007

G 54/06 ua

Der Verfassungsgerichtshof hat am 7. März 2007 verkündet, dass die Erbschaftssteuer in ihrer derzeitigen Gestaltung verfassungswidrig ist. Hier finden Sie die Presseinformation anlässlich der Verkündung.

Presseinformation (PDF 0.1 MB)

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