Derzeitige Gestaltung der Erbschaftssteuer verfassungswidrig
07.03.2007
G 54/06 ua
Der Verfassungsgerichtshof hat am 7. März 2007 verkündet, dass die Erbschaftssteuer in ihrer derzeitigen Gestaltung verfassungswidrig ist. Hier finden Sie die Presseinformation anlässlich der Verkündung.