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E-Zigaretten: Beschränkung des Verkaufs nur in Tabaktrafiken verfassungswidrig

03.06.2015

G 118/2015

Jene Regelung, die vorgesehen hat, dass E-Zigaretten ab Oktober nur mehr in Tabaktrafiken verkauft werden dürfen, ist verfassungswidrig. Die Argumente des Gesundheits- und Jugendschutzes sind nicht dermaßen stichhaltig, dass dadurch der schwere Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung gerechtfertigt werden kann.

Entscheidung (PDF 0.6 MB)
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