Jene Regelung, die vorgesehen hat, dass E-Zigaretten ab Oktober nur mehr in Tabaktrafiken verkauft werden dürfen, ist verfassungswidrig. Die Argumente des Gesundheits- und Jugendschutzes sind nicht dermaßen stichhaltig, dass dadurch der schwere Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung gerechtfertigt werden kann.
Entscheidung (PDF 0.6 MB)