Inhalt EM-Stadion Klagenfurt: Beschwerden haben keine „auschiebende Wirkung“ 17.06.2005 B 560/05B 587/05 Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, den Beschwerden betreffend EM-Stadion Klagenfurt keine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Presseinformation Haupttext