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EM-Stadion Klagenfurt: Beschwerden haben keine „auschiebende Wirkung“

17.06.2005

B 560/05
B 587/05

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, den Beschwerden betreffend EM-Stadion Klagenfurt keine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. 

Presseinformation

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