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Einkünfte aus bestimmten Auslandstätigkeiten: Steuerbefreiung verfassungswidrig

30.09.2010

G 29/10

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Steuerbefreiung von Einkünften aus bestimmten Auslandsaktivitäten (zB. Montage) verfassungswidrig ist. Diese Befreiung ist per Gesetz für Arbeitnehmer „inländischer Betriebe“ vorgesehen und wurde zur Exportförderung eingeführt. Vor dem Hintergrund des EU-Rechts muss die Regelung jedoch so verstanden werden, dass sie auch für Arbeitnehmer in Betrieben des Unionsgebietes gilt. Eine solche erweiterte Steuerbefreiung ist jedoch verfassungswidrig, weil es dafür keine sachliche Rechtfertigung (mehr) gibt. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des heurigen Jahres in Kraft.  

Entscheidung (PDF 0.1 MB)

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