Navigation öffnen
Inhalt

Emissionszertifikategesetz verfassungswidrig

11.10.2006

G 138–142/05 ua

Der Verfassungsgerichtshof hat Bestimmungen des Emissionszertifikategesetzes (Stichwort: „Nationaler Zuteilungsplan“) als verfassungswidrig aufgehoben. Der Nationale Zuteilungsplan verstößt gegen den Grundsatz der Geschlossenheit des Rechtsquellensystems. Das bedeutet: Für die Zulässigkeit neuer Rechtsquellen gibt es Voraussetzungen. Zum einen müssen sie von demokratisch gestalteten oder demokratisch verantwortlichen Organen geschaffen worden sein. Zum anderen müssen sie auch der rechtsstaatlichen Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts zugänglich sein. Dies ist beim Rechtsquellentyp für den Nationalen Zuteilungsplan nicht der Fall.

Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2007 in Kraft. Damit ist die derzeit gültige Regelung bis zu diesem Zeitpunkt aus verfassungsrechtlicher Sicht in Kraft. Für die nächsten Nationalen Zuteilungspläne, die derzeit in Ausarbeitung sind, wird der Gesetzgeber die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu berücksichtigen haben.  

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
Zum Seitenanfang