Die Ermittlung der IP-Adresse („Internet-Adresse“) durch die Sicherheitsbehörden ist dann zulässig, wenn damit eine Straftat verhindert werden soll und es sich um eine „offene Kommunikation“ handelt (der Inhalt einer Nachricht muss bereits bekannt sein, wie etwa bei einem offenen Chatroom). Nicht zulässig ist in diesem Zusammenhang die Überwachung von geschlossener Kommunikation (etwa E-Mail zwischen zwei Personen).