Der Verfassungsgerichtshof hat – nach Durchführung eines Vorverfahrens – den Beschluss gefasst, die Behandlung einer Beschwerde betreffend Familienbeihilfe für Asylwerber abzulehnen. Der Gesetzgeber hat bei der Frage, wem familienfördernde Maßnahmen zukommen sollen, einen weiten Gestaltungsspielraum.
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