Der Verfassungsgerichtshof hat in der Auseinandersetzung um die Kosten für die Suche nach Fliegerbomben nunmehr auch das letzte bei ihm anhängige Verfahren entschieden. Damit ist eine lange Auseinandersetzung um die rechtlichen Zuständigkeit geklärt. Zur Vorgeschichte: Die Stadtgemeinde Salzburg hat Kosten für die Fliegerbombensuche zunächst beim Landesgericht Salzburg eingeklagt. Dieses erklärte sich auch für zuständig. Auch das Oberlandesgericht Linz bejahte (als nächste Instanz) die Zuständigkeit. Der Oberste Gerichtshof jedoch korrigierte diese Ansicht: Dies sei keine Frage für die ordentlichen Gerichte. Die Stadtgemeinde Salzburg sah sich deshalb gezwungen, den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Der stellte bereits vor einiger Zeit fest, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, nach der derartige Ansprüche mit einer Klage vor dem VfGH geltend gemacht werden könnten.
Der Verfassungsgerichtshof hat daher nunmehr entschieden, den Beschluss des Obersten Gerichtshofes, mit dem die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte verneint wird, aufzuheben.