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Fliegerbombenklage der Stadt Salzburg zurückgewiesen

10.03.2011

A 4/09

Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage der Stadt Salzburg, mit der vom Bund Entschädigungszahlungen für das Aufsuchen von Fliegerbomben gefordert wurden, zurückgewiesen. Es gibt in der österreichischen Rechtsordnung keine Norm, die das Suchen nach Fliegerbombenblindgängern regelt. Daher fehlt auch eine Regelung für Ansprüche aus diesem Titel.

Entscheidung (PDF 0.6 MB)

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