Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung zu einem Bescheidbeschwerde-Verfahren veröffentlicht, in dem es zu nicht nachvollziehbaren Vorgangsweisen der zuständigen Behörde gekommen ist. Konkret ging es um die (sozialversicherungsrechtliche) Begünstigung von Personen, im Zuge der Machtergreifung Adolf Hitlers aufgrund ihrer Abstammung verfolgt wurden und emigrieren mussten. Wörtlich meinen die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter, es sei „unbegreiflich“, dass auch noch im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof argumentiert wurde, Juden seien in Österreich am 12. März 1939 keiner Gefahr von Verfolgung ausgesetzt gewesen.
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