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Freundschaft und gemeinsame Aufgaben: Höchste Auszeichnung für Andreas Voßkuhle

17.03.2017

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger überreichte seinem deutschen Amtskollegen das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande.

Die Höchstgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle und Gerhart Holzinger. 

Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhart Holzinger hat seinem deutschen Amtskollegen Andreas Voßkuhle heute bei einem Festakt in Wien das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um  die Republik Österreich überreicht. Voßkuhle (53) ist seit 2010 Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Holzinger betonte in seiner Ansprache zur Verleihung die tiefe Verbundenheit der beiden Höchstgerichte und ihre gemeinsame Aufgabe, international vor Bedrohungen für Verfassungsgerichtsbarkeit und Rechtsstaatlichkeit zu warnen.

Auch wenn das Konzept  der Verfassungsgerichtsbarkeit vom österreichischen Rechtsgelehrten Hans Kelsen entwickelt worden sei, sei es doch nirgends so konsequent und umfassend umgesetzt worden wie in Deutschland, betonte Holzinger in seiner Festansprache. Das Bundesverfassungsgericht sei auch ein entscheidender Faktor der Erfolgsgeschichte Bundesrepublik Deutschland. Und es sei mit seinen Kompetenzen beispielgebend für den österreichischen Verfassungsgerichtshof.

Der Kontakt zwischen den Höchstgerichten gehe dabei  über Höflichkeiten hinaus. Präsident Holzinger verwies vor allem auf die Entwicklung in einigen europäischen Ländern, in denen die Idee der Verfassungsgerichtsbarkeit zerstört zu werden drohe. Hier gelte es, den Richterinnen und Richtern "solidarisch beizustehen und vor allem auch in der Öffentlichkeit auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die diese Entwicklung für den Fortbestand von Demokratie und Rechtsstaat bedeutet".

Andreas Voßkuhle dankte seinen österreichischen Gastgebern. "Ein Stück weit fühle ich mich hier Zuhause", bekannte er. Mit dem österreichischen Verfassungsgerichtshof verbänden ihn Freundschaften, aber auch die gemeinsame Sorge um Entwicklungen in europäischen Nachbarstaaten. Vor allem unterstrich er das gemeinsame Eintreten für einen europäischen Gerichtsverbund, der die Basis für den Fortbestand eines freiheitlich-rechtsstaatlichen Systems sei.

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