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Fußball-Kurzberichterstattung: Bescheid des Bundeskommunikationssenates aufgehoben

01.12.2006

B 551/06 ua

Der Verfassungsgerichtshof hat einen Bescheid des Bundeskommunikationssenates zur Fußball-Kurzberichterstattung aufgehoben. Es sei dem Fernsehveranstalter zu überlassen, welche Szenen er für die Berichterstattung auswählt, so der VfGH.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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