Gemeinde Bockfließ: Wahlanfechtung nicht stattgegeben
29.07.2005
W I-2/05
Der Verfassungsgerichtshof hat in einer außertourlichen Sitzung am Freitag, 29. Juli, entschieden, der Anfechtung der Gemeinderatswahl in Bockfließ (Niederösterreich) nicht stattzugeben.