Der Verfassungsgerichtshof hat im Streit rund um die Agrargemeinschaft Tanzalpe entschieden: Es ist verfassungswidrig, wenn die Agrarbehörden meinen, die Gemeinde Jerzens sei nicht Mitglied der Agargemeinschaft Tanzalpe. Die demenstprechende Entscheidung der Agrarbehörden wurde vom Verfassungsgerichtshof daher aufgehoben.
Entscheidung (PDF 0.1 MB)