Die Gemeinde St. Kanzian hat beim Verfassungsgerichtshof die Verordnung zum Trassenverlauf der Koralmbahn angefochten. Behauptet wurde u.a., dass der Trassenverlauf – auch aufgrund einer fehlenden Einhausung – nicht umweltverträglich ist. Die Verordnung sei gesetzwidrig. Der Antrag wurde jedoch abgewiesen.
Beschluss (PDF 0.2 MB)