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Generelles Verbot von Mobilfunkantennen in Höchst gesetzwidrig

01.10.2008

V 347/08

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Verordnung der Gemeinde Höchst/Vorarlberg als gesetzwidrig aufgehoben, mit der ein generelles Verbot von Mobilfunkantennen („Handymasten“) verfügt wurde. Laut Vorarlberger Baugesetz muss sowohl auf den Schutz des Ortstbildes als auch auf die Erfordernisse der Telekommunikation Rücksicht genommen werden. Ohne die entsprechenden Erhebungen und Abwägungen  („Grundlagenforschung“) ein generelles Verbot für Mobilfunkanlagen zu erlassen und dies pauschal ohne nähere Begründung mit dem Ortsbildschutz zu argumentieren, ist daher gesetzwidrig.  

Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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