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Heumarkt-Projekt: VfGH lehnt Behandlung der Beschwerde ab

24.10.2019

Vierter Tag der offenen Tür im Verfassungsgerichtshof am 26. Oktober 2019, 13.00 bis 17.00 Uhr. Letzter Einlass um 16.35 Uhr.

Heumarkt-Projekt: Beschwerde abgelehnt

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde der Wiener Hotelgesellschaft Intercon gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) abgelehnt, wonach für das Hotelprojekt am Wiener Heumarkt, das auch ein Wohnhochhaus umfasst, eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Der VfGH kann die Behandlung einer Beschwerde, eines Partei- oder eines Individualantrages ablehnen, wenn der Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat oder – bei Beschwerden – die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist.

Für das Heumarkt-Bauprojekt, das ua. einen Neubau des Hotels Intercontinental und des Eislaufplatzes, einer unterirdischen Eis- sowie einer Turnhalle sowie ein Wohnhochhaus und öffentliche Grünflächen umfasst, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im vereinfachten Verfahren vorzunehmen. Dies hatte das BVwG mit Erkenntnis vom 9. April 2019 entschieden. Gegen diese Entscheidung hat die Projektgesellschaft Beschwerde beim VfGH erhoben und unter anderem die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend gemacht. 

In seinem Beschluss vom 1. Oktober 2019 führt der VfGH aus, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung angesichts der in diesem Fall zu beachtenden Vorgaben des Unionsrechts, auch im Hinblick auf das Weltkulturerbe „historisches Zentrum Wien“, vertretbar begründet hat.

Bei den in der Beschwerde behaupteten Rechtsverletzungen (geltend gemacht wurde etwa eine verfehlte Interpretation des Begriffs „Städtebauvorhaben“ im UVP-G 2000), handelt es sich, so der VfGH, nicht um solche, die in die Verfassungssphäre reichen. Insbesondere ist – anders als etwa im Falle der (ersten) Entscheidung des BVwG über die dritte Piste des Flughafens Wien – keine Willkür geübt worden, was gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hätte. (E 1643/2019) 

Nationalfeiertag: VfGH öffnet wieder seine Tore

Der VfGH lädt am diesjährigen Nationalfeiertag zum bereits vierten Mal zu einem Tag der offenen Tür. Besucherinnen und Besucher können sich am Samstag, 26. Oktober 2019, zwischen 13.00 und 17.00 Uhr an Ort und Stelle über die Funktionsweise und Aufgaben sowie die Arbeitsweise des Höchstgerichts auf der Freyung 8 im ersten Wiener Gemeindebezirk informieren. 

Verhandlungssaal steht offen, Anmeldung nicht erforderlich

Auch der Verhandlungssaal, wo die Verfassungsrichterinnen und -richter öffentlich verhandeln und ihre Entscheidungen verkünden, steht offen. VfGH-Vizepräsident Prof. Christoph Grabenwarter, Verfassungsrichter Prof. Georg Lienbacher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichtshofes werden den Gästen Einblicke in die Tätigkeit des VfGH bieten sowie für Fragen und Diskussion zur Verfügung stehen. Erstmals ist auch ein Angebot für Kinder und Jugendliche vorgesehen. 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich! 
Letzter Einlass: 16.35 Uhr

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