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Hitlers Geburtshaus: VfGH setzt Beratungen nach öffentlicher Verhandlung fort

22.06.2017

Vertreter der früheren Eigentümerin der Liegenschaft in Braunau (OÖ) und der Republik brachten ihre Argumente vor.

Am Verfassungsgerichtshof hat am 22. Juni 2017 die öffentliche Verhandlung zur Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau (OÖ) stattgefunden. Die frühere Eigentümerin der Liegenschaft hat den Antrag gestellt, das „Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn“ bzw. einzelne einzelne Bestimmungen dieses Gesetzes als verfassungswidrig aufzuheben.

In der Verhandlung haben der Rechtsvertreter der Antragstellerin sowie Vertreter des Innenministeriums sowie des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramtes ihre Positionen dargestellt und Fragen der Richterinnen und Richter beantwortet.

Der Gerichtshof setzt nun die internen Beratungen über die Rechtssache fort. Eine Entscheidung ergeht schriftlich oder wird öffentlich verkündet. Im letzteren Fall wird der Termin dafür rechtzeitig bekanntgegeben.

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