Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde einer Immobilienmaklerin gegen die Festlegung einer Höchstprovision (von einer Monatsmiete) für befristete Mietverträge als unbegründet abgewiesen. Die Entlastung der Wohnungssuchenden sei ein öffentliches Interesse, so der Verfassungsgerichtshof.
Entscheidung (PDF 0.3 MB)