Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Hunde und Katzen auch weiterhin nicht in Zoohandlungen ausgestellt werden dürfen. Ein entsprechender Antrag eines Zoohändlers, der diese Bestimmung des Tierschutzgesetzes als verfassungswidrig bekämpfte, weil dadurch in sein Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung zu Unrecht eingegriffen werde, blieb ohne Erfolg. Der Antrag wurde abgewiesen.
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