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Hypo/Heta: VfGH wartet Entscheidung des EuGH ab

17.06.2016

Der Verfassungsgerichtshof wird über das bei ihm anhängige Verfahren zur Frage, ob das Bankensanierungsgesetz überhaupt auf die Hypo/Heta-Abwicklung anzuwenden ist, vorerst nicht weiter beraten, sondern eine Entscheidung des EuGH abwarten. Dieser wurde vom Handelsgericht Wien und vom Bundesverwaltungsgericht angerufen.

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