Der Verfassungsgerichtshof wird über das bei ihm anhängige Verfahren zur Frage, ob das Bankensanierungsgesetz überhaupt auf die Hypo/Heta-Abwicklung anzuwenden ist, vorerst nicht weiter beraten, sondern eine Entscheidung des EuGH abwarten. Dieser wurde vom Handelsgericht Wien und vom Bundesverwaltungsgericht angerufen.