Der Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag von zahlreichen Wett-Anbietern, mit dem die Glücksspielabgaben für solche Wetten bekämpft werden sollten, aus formalen Gründen zurückgewiesen. Den Firmen steht die Möglichkeit einer Bescheidbeschwerde offen, daher ist ein Individualantrag gegen das Gesetz nicht zulässig.
Beschluss (PDF 0.3 MB)