Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Abschöpfungen des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds verfassungswidrig waren. Der Beitragssatz zur Finanzierung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds muss gesenkt werden. In Zusammenhang mit dem Verfahren zum Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat der Verfassungsgerichtshof auch seine Rechtsprechung zur „Anlassfallwirkung“ weiter entwickelt.
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