Navigation öffnen
Inhalt

Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds: Abschöpfungen sind verfassungswidrig

13.10.2005

G 39/05 ua

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Abschöpfungen des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds verfassungswidrig waren. Der Beitragssatz zur Finanzierung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds muss gesenkt werden. In Zusammenhang mit dem Verfahren zum Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat der Verfassungsgerichtshof auch seine Rechtsprechung zur „Anlassfallwirkung“ weiter entwickelt. 

Presseinformation (PDF 0.1 MB)

Haupttext

Zum Seitenanfang