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Intensivmedizinische Betreuung zu Hause: Krankenanstaltenfonds muss Ansprüche tragen

17.03.2006

B 304/05

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Kommt es in Ausnahmesituationen dazu, dass eine intensivmedizinische Betreuung zu Hause erfolgen muss und zwar, weil sie auf einer Intensivstation nicht gewährleistet werden kann, sind die Ansprüche vom Krankenanstaltenfonds zu tragen. 

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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