Der Verfassung hat eine Entscheidung des Asylgerichtshofes als verfassungswidrig aufgehoben. Nach Unionsrecht hat nämlich ein Asylwerber Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und/oder -vertretung. Die österreichischen Bestimmungen über den Flüchtlingsberater/Rechtsberater sind so auszulegen, dass dem Asylwerber auf Verlangen ein solcher Flüchtlingsberater/Rechtsberater im Asylverfahren beizugeben ist. Im gegenständlichen Fall wurde das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt, weil eine Sachentscheidung verweigert wurde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Nicht-Beigebung eines Flüchtlingsberaters/Rechtsberaters von Einfluss auf das Asylverfahren war.
Entscheidung (PDF 0.1 MB)