Navigation öffnen
Inhalt

Keine automatische österreichische Staatsbürgerschaft für Südtiroler

24.03.2017E 257/2017, E 357/2017, E 358/2017, E 359/2017, E 360/2017

Südtiroler hatten unter Berufung auf Gesetz aus 1925 Anerkennung als Österreicher verlangt. Der VfGH lehnt die Anträge ab.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner jüngsten Session fünf Beschwerden gegen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts Wien abgelehnt, die auf die Anerkennung von Südtirolern als österreichische Staatsbürger gezielt hatten. Die Beschwerdeführer, überwiegend Mitglieder des Südtiroler Landtages, hatten sich auf eine Übergangsbestimmung des Gesetzes über den Erwerb und den Verlust der Landes- und Bundesbürgerschaft aus dem Jahr 1925 berufen.

Das Verwaltungsgericht Wien begründete seine Entscheidungen im Kern damit, dass das Gesetz aus 1925 auf Personen, die immer in Südtirol und nie im jetzigen Österreich ein Heimatrecht hatten, nicht anwendbar sei. Die Beschwerdeführer erblickten in dieser Position eine Verletzung in  Gleichheitsrechten.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter schlossen sich diesem Einwand in gleichlautenden Entscheidungen nicht an und lehnten die Beschwerden am 24. Februar 2017 mangels Aussicht auf Erfolg ab.

Zum Seitenanfang