Der Verfassungsgerichtshof hat in der Sache Klage der FPÖ Landesgruppe Kärnten gegen das Land Kärnten folgenden Beschluss gefasst: Die Klage ist unzulässig und wird zurückgewiesen. Die Landesregierung muss erneut per Bescheid über Parteienförderung entscheiden, weil sich die Umstände dafür geändert haben.
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