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Kurzparkzone bei Wiener Stadthalle: Behandlung der Beschwerden abgelehnt

26.02.2008

B 1985/06 ua

Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens die Behandlung von Beschwerden gegen die Kurzparkzone bei der Wiener Stadthalle abgelehnt, weil sie angesichts der Umstände keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Ein Verordnungsprüfungsverfahren wird nicht durchgeführt.

Beschluss (PDF 0.1 MB)

 

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