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Ladenöffnung am Bahnhof Linz: Verordnung des Landeshauptmannes nicht gesetzwidrig

06.12.2005

V 80/05

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Ladenöffnungszeiten am Bahnhof Linz nicht gesetzwidrig ist.

Presseinformation (PDF 0.1 MB)

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