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Landesverwaltungsgericht Wien: Bestimmungen betreffend Geschäftsverteilung aufgehoben

10.12.2013

G 46/2013

Der Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag von Wiener Abgeordneten der Opposition Bestimmungen betreffend die Geschäftsverteilung im neuen Landesverwaltungsgericht Wien aufgehoben. Mit weitergehenden Anfechtungen zum Landesverwaltungsgericht (etwa zu den Kompetenzen der Rechtspfleger) waren die Abgeordneten jedoch nicht erfolgreich.

Entscheidung (PDF 0.5 MB)

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