Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung des Asylgerichtshofes aufgehoben. Der Asylgerichtshof hat sich in keinster Weise mit dem Argument des Beschwerdeführers auseinandergesetzt, er engagiere sich in Österreich in einem kurdischen Verein und werde in der Türkei daher verfolgt. Außerdem fehlt in der Entscheidung jegliche Begründung für die Ausweisung, obwohl familiäre und soziale Beziehungen ins Treffen geführt werden.
Entscheidung (PDF 0.1 MB)