In Mödling (Niederösterreich) haben die Behörden die Abhaltung einer Volksbefragung zu „Grünen Zonen“ (Parkzonen) mit dem Argument abgelehnt, die Gemeindeordnung lasse eine Volksbefragung über Abgaben nicht zu. Diese Vorgangsweise der Behörden ist nicht verfassungswidrig.
Entscheidung (PDF 0.3 MB)