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Coronavirus: VfGH adaptiert Arbeitsweise und nimmt Aufgaben weiter wahr

16.03.2020

Bei reduzierten Öffnungszeiten voll funktionsfähig

Angesichts der zusätzlichen Maßnahmen, die die Regierung am 13. sowie am 15. März gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen hat, passt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) seine Arbeitsweise den geänderten Bedingungen an.

Der VfGH ist ab Dienstag, den 17. März, jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Wir bitten Sie, Ihre Anfragen außerhalb der Öffnungszeiten bzw. generell wenn möglich per E-Mail (vfgh@vfgh.gv.at) zu übermitteln. Durch den gleichzeitigen Ausbau der Telearbeit bleibt der VfGH voll funktionsfähig.

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