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Bundesregierung schlägt Verena Madner als neue Vizepräsidentin des VfGH vor

22.04.2020

Die Universitätsprofessorin ist Expertin für Umweltrecht – Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten

Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Ministerrates heute, Mittwoch, beschlossen, Univ.-Prof. Dr. Verena Madner als neue Vizepräsidentin und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs vorzuschlagen. Nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten wird die neue Vizepräsidentin ihr Amt antreten.  

Mit Verena Madner ist der Verfassungsgerichtshof nach über zehn Monaten wieder vollzählig besetzt. Wie bereits von 2003 bis 2018 hat wieder eine Frau die Vizepräsidentschaft inne. Verena Madner ist Professorin für Öffentliches Recht, Umweltrecht, Public and Urban Governance an der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie hat an der Universität Wien das Diplom- und das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften abgeschlossen, letzteres mit einer Arbeit aus dem Bereich des Umweltrechts. Zusätzlich zu ihrer akademischen Karriere war und ist Madner in zahlreichen Fachgremien tätig. So war sie etwa Vorsitzende des unabhängigen Umweltsenats des Bundes, einer richterlichen Behörde.  

Die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes vertritt den Präsidenten im Fall der Verhinderung und leitet darüber hinaus auch fallweise die Verhandlungen und Beratungen des Gerichtshofes.  Sie kann – wie das vor ihr in dieser Funktion auch bei Brigitte Bierlein und Christoph Grabenwarter der Fall war – mit den Aufgaben eines ständigen Referenten betraut werden, der für bestimmte Rechtsgebiete Fälle zur Beratung vorbereitet. 

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