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Öffentliche Verhandlung zu zinsenlosem Kreditmoratorium (2. COVID-19-Justiz-BegleitG)

15.09.2022

Antrag österreichischer Banken – Dienstag, 27. September 2022, um 9:30 Uhr

403 österreichische Banken wenden sich in einem gemeinsamen Antrag gegen eine Bestimmung im 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz (§ 2 Abs. 6 zweiter Satz). Diese Bestimmung sah für gewisse Verbraucherkreditverträge vor, dass Rück- oder Zinszahlungen gestundet werden, wenn der Kreditnehmer pandemiebedingt Einkommensverluste hat, die solche Zahlungen unzumutbar machen. Ein zunächst dreimonatiges Moratorium ab April 2020 wurde auf sieben und schließlich auf insgesamt zehn Monate verlängert. Der OGH entschied im Dezember 2021, dass die Kreditgeber für die Dauer des Moratoriums auch keine Sollzinsen verrechnen dürfen; die Kreditverträge mussten also unentgeltlich verlängert werden.

Die antragstellenden Banken sehen darin zwei Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Regelung sei auch unverhältnismäßig und verletze das Grundrecht auf Eigentum. 

Zur weiteren Klärung der Rechtssache führt der Verfassungsgerichtshof am Dienstag, 27. September 2022, um 9.30 Uhr eine öffentliche mündliche Verhandlung durch.

Hinweise zur Verhandlung

In allen Teilen des Gerichtsgebäudes besteht FFP2-Maskenpflicht. Auch ist zu anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Siehe im Einzelnen das Informationsblatt: COVID-19 – Verhalten bei öffentlichen Verhandlungen des Verfassungsgerichtshofes 

Zur Einhaltung des gebotenen Mindestabstands steht für Zuhörerinnen und Zuhörer nur ein eingeschränktes Platzangebot zur Verfügung. Bei Interesse an einer allfälligen Teilnahme an der Verhandlung ist daher eine vorherige Anmeldung bis 21. September 2022, 12.00 Uhr, unter verhandlung@vfgh.gv.at unbedingt erforderlich. Anmeldungen sind nur für Einzelpersonen möglich, nicht für Gruppen. Medienvertreter senden für eine Akkreditierung ebenso bis zu diesem Zeitpunkt bitte ein Mail an c.mayrbaeurl@vfgh.gv.at.

Sie erhalten zunächst ein Mail mit dem Hinweis, dass Ihre Anmeldung beim VfGH eingegangen ist. Eine Bestätigung für Ihre Anmeldung erhalten Sie bis spätestens 22. September 2022, 16.00 Uhr.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen jene der verfügbaren Plätze, entscheidet das Los.

Ohne bestätigte Anmeldung ist eine Teilnahme nicht möglich.

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