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Öffentliche Verhandlung zu nö. Jagdgesetz/Jagdfreistellung am 20. Juni 2017

16.06.2017

Eigentümer wollen Grundstücke zu „jagdrechtlich befriedeten Gebieten“ erklären und lehnen Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ab.

Der Verfassungsgerichtshof führt am Dienstag, 20. Juni 2017, 10 Uhr, eine öffentliche Verhandlung zu Fragen des nö. Jagdgesetzes durch. Eigentümer wollen die Jagdfreistellung ihrer Grundstücke erreichen und lehnen die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ab.

Ort der öffentlichen Verhandlung: Verfassungsgerichtshof, 1010 Wien, Freyung 8. 

Die Verhandlung steht allen Interessierten offen.

Gruppen (ab 10 Personen) werden um Anmeldung unter event@vfgh.gv.at ersucht.

Medienvertreterinnen und -vertreter werden für den Fall einer Teilnahme an der Verhandlung um ein kurzes Aviso an mediensprecher@vfgh.gv.at ersucht.

Die Aufnahme einer Rechtssache auf die Tagesordnung bedeutet nicht automatisch, dass dieser Fall auch in dieser Session entschieden werden kann. Wenn noch Fragen geklärt werden müssen, ist eine Verschiebung in die nächste Session möglich. Der Verfassungsgerichtshof informiert die Öffentlichkeit über eine ergangene Entscheidung erst dann, wenn die Entscheidung den Verfahrensparteien zugestellt worden ist.

Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes ergehen in der Regel schriftlich. Für den Fall einer mündlichen Verkündung wird dazu gesondert eingeladen.

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