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Organ der Gemeinde nimmt Einfluss auf Wahlwerbung: Wahlanfechtung erfolgreich

14.12.2004

W I-2/04

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Gemeinderatswahl in Fieberbrunn wiederholt werden muss. Der Gemeindevorstand hat durch eine ihm zuzurechnende Aussendung in unzulässiger Weise Einfluss auf die Wahlwerbung genommen.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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