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Passage in der Strafprozessordnung als verfassungswidrig aufgehoben

16.12.2010

G 259/09 ua

Weil Justiz und Verwaltung zu trennen sind, ist es verfassungswidrig, wenn Gerichte über Einsprüche gegen Ermittlungs-oder Zwangsmaßnahmen entscheiden, die von der (Kriminal-)Polizei ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft oder ohne Genehmigung des Gerichts vorgenommen werden. Rechtsmittel gegen derartige Zwangsmaßnahmen haben, wie vor der Reform, die Unabhängigen Verwaltungssenate zu behandeln.

Entscheidung (PDF 0.2 MB)

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