Weil Justiz und Verwaltung zu trennen sind, ist es verfassungswidrig, wenn Gerichte über Einsprüche gegen Ermittlungs-oder Zwangsmaßnahmen entscheiden, die von der (Kriminal-)Polizei ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft oder ohne Genehmigung des Gerichts vorgenommen werden. Rechtsmittel gegen derartige Zwangsmaßnahmen haben, wie vor der Reform, die Unabhängigen Verwaltungssenate zu behandeln.
Entscheidung (PDF 0.2 MB)