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Pensionskassen-Gesetz: Eingriff in Eigentumsrecht in öffentlichem Interesse

18.03.2006

G 79/05

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass es bei der Neuregelung des Pensionskassen-Gesetzes zu einem Eigentumseingriff gekommen ist. Da dieser Eigentumseingriff jedoch im öffentlichen Interesse liegt, ist er nicht verfassungswidrig.

Presseinformation (PDF 0.1 MB)

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