Der Verfassungsgerichtshof hat folgenden Beschluss gefasst: Der Antrag der Wiener Landesregierung, Bestimmungen der Pensionsreform 2003 als verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen. Das im Antrag gestellte Aufhebungsbegehren war gemessen an den geltend gemachten Bedenken zu eng gefasst.
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