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Pensionsreform 2003: Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen

22.06.2005

G 153/04

Der Verfassungsgerichtshof hat folgenden Beschluss gefasst: Der Antrag der Wiener Landesregierung, Bestimmungen der Pensionsreform 2003 als verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen. Das im Antrag gestellte Aufhebungsbegehren war gemessen an den geltend gemachten Bedenken zu eng gefasst. 

zum Beschluss (PDF 0.1 MB)
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