Pensionssicherungsbeitrag von bereits in Ruhestand befndlichen Beamten mit höherem Ruhegenuss zulässig
29.11.2006
B 525/06
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass es verfassungsrechtlich zulässig ist, bereits in Ruhestand befindlichen Beamten mit höherem Ruhegenuss einen Beitrag zur Sicherung des Pensionssystems vorzuschreiben.