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Pensionssicherungsbeitrag von bereits in Ruhestand befndlichen Beamten mit höherem Ruhegenuss zulässig

29.11.2006

B 525/06

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass es verfassungsrechtlich zulässig ist, bereits in Ruhestand befindlichen Beamten mit höherem Ruhegenuss einen Beitrag zur Sicherung des Pensionssystems vorzuschreiben.

zur Entscheidung (PDF 0.2 MB)
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