Der Verfassungsgerichtshof hat in Zusammenhang mit den Personalvertretungswahlen für Landesbedienstete in Niederösterreich einen Bescheid der Landesregierung aufgehoben. Die Landesregierung hätte nämlich über eine Beschwerde, in der eine Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens behauptet wird, in der Sache entscheiden müssen. Die Entscheidung der Landesregierung, dies nicht zu tun, ist verfassungswidrig.