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Pflichten für den Bauherrn: Bundesgesetzgeber nicht zuständig

29.09.2006

G 37/06

Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des sog. Bauarbeitenkoordinationsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Der Bundesgesetzgeber ist nicht dafür zuständig, Vorschriften zu erlassen, die dem Bauherrn gewisse Pflichten vorschreiben.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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