Privathonorare für Spitalsärzte: Regelung inhaltlich zulässig, Wien überschreitet aber Regelungskompetenz
30.03.2007
G 119/06
Der Verfassungsgerichtshof hat sein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend Privathonorare für Wiener Spitalsärzte abgeschlossen. Die angefochtene Regelung ist aus kompetenzrechtlichen Gründen verfassungswidrig.