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Privathonorare für Spitalsärzte: Regelung inhaltlich zulässig, Wien überschreitet aber Regelungskompetenz

30.03.2007

G 119/06

Der Verfassungsgerichtshof hat sein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend Privathonorare für Wiener Spitalsärzte abgeschlossen. Die angefochtene Regelung ist aus kompetenzrechtlichen Gründen verfassungswidrig.

Presseinformation (PDF 0.1 MB)

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