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Rauchfangkehrer-Gesetz teilweise verfassungswidrig

28.09.2006

G 135/05

Das Kehrgesetz (Rauchfangkehrer-Gesetz) im Burgenland ist teilweise verfassungswidrig, weil es unzulässigerweise in die Erwerbsfreiheit eingreift. Dies hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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