Rauchfangkehrer-Gesetz teilweise verfassungswidrig
28.09.2006
G 135/05
Das Kehrgesetz (Rauchfangkehrer-Gesetz) im Burgenland ist teilweise verfassungswidrig, weil es unzulässigerweise in die Erwerbsfreiheit eingreift. Dies hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.