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Vizepräsident Grabenwarter beim BMI-Rechtsschutztag 2019

09.11.2019

„Die EMRK-Rechte sind das Rückgrat des Grundrechtsschutzes auf Verfassungsebene, ihre Interpretation durch den EGMR maßgebliche Richtschnur für den Verfassungsgerichtshof.“

Am 8. November 2019 fand im Bundesministerium für Inneres der 16. Rechtsschutztag zum Generalthema „60 Jahre Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte“ statt. Die Tagung war prominent besetzt.

Vizepräsident des VfGH Christoph Grabenwarter am BMI-Rechtsschutztag 2019 
Foto: BMI/G. Pachauer

Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs, erörterte im ersten Vortrag „Die EMRK in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs“. Im Anschluss erläuterte Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, die Rechtsprechung seines Hauses zur EMRK. „Die Auswirkung der Judikatur des EGMR auf das Zivil- und Strafrecht“ wurde von Hon.-Prof. Dr. Elisabeth Lovrek, Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, näher behandelt. Über „Die Entwicklung und Zukunft der Rechtsprechung des EGMR“ sprach zum Abschluß Univ.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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