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Schubhaft-Beschwerde: Bescheid aufgehoben

24.06.2006

B 362/06

Der Verfassungsgerichtshof hat einen Bescheid, mit dem die Voraussetzungen für die Fortsetzung der Schubhaft vorliegen, aufgehoben und mit dieser Entscheidung folgendes festgestellt: Die entsprechende Regelung im Fremdenpolizeigesetz ist verfassungskonform zu interpretieren. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist unmittelbar und im Einzelfall von den zuständigen Behörden zu berücksichtigen. Sie sind verpflichtet, zu überprüfen und nachvollziehbar darzulegen, inwiefern die Anordnung und Aufrechterhaltung der Schubhaft notwendig ist. Tun die Behörden das nicht, droht die Aufhebung ihrer Entscheidungen.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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