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Schubhaftbescheide verfassungswidrig

27.02.2007

B 223/06

Der Verfassungsgerichtshof hat Schubhaftbescheide als verfassungswidrig aufgehoben, weil die Behörde keine nachvollziehbare Begründung geliefert hat, warum die Schubhaft bzw. die Aufrechterhaltung der Schubhaft notwendig und angemessen ist.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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