Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerden gegen Schulschließungen in der Steiermark abgelehnt. In dem Verfahren hat sich herausgestellt, dass es gegen die entsprechenden Gesetze keine Bedenken gibt. Ob jedoch im konkreten Einzelfall die Schließung der Schule rechtlich richtig ist, muss nun der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Der Verfassungsgerichtshof geht davon aus, dass – unabhängig von der heute bekanntgegebenen Entscheidung – das organisatorisch schon vorbereitete Schuljahr auch in diesen Schulen durchgeführt wird. Eine Schließung während des laufenden Schuljahres ist nicht denkbar.
Beschluss (PDF 0.2 MB)